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Casemanagement für Menschen mit besonderen BedürfnissenWie Menschen mit besonderen Bedürfnissen versorgt werden, hängt entscheidend von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab, und diese sind keineswegs eindeutig festgelegt. Immer wieder gibt es Fälle in denen prinzipiell sowohl Leistungen nach dem OÖ Chancengleichheitsgesetz oder Leistungen nach dem OÖ Sozialhilfegesetz in Frage kommen. Je nach dem, für welche Variante man sich entscheidet, ergeben sich allerdings unterschiedliche Leistungsansprüche.
Ein Projekt von Studierenden der Fakultät für Gesundheit und Soziales der FH OÖ will in den kommenden Monaten diese Thematik näher analysieren. In Interviews mit Experten aus unterschiedlichen Einrichtungen der WE.G.E 42 werden Erfahrungen mit derartigen " Grenzfällen" erfragt und dokumentiert. Auf dieser Basis wird eine Auswertung der Folgewirkungen einer Entscheidung für die eine oder andere Variante erfolgen.
Auf Basis des Projekts könnte in der Folge ein Leitfaden entwickelt werden, der Orientierung für all jene Fachkräfte bietet, die in der Versorgungsregion regelmäßig mit diesem Thema konfrontiert sind. Fachlich betreut wird das Projekt von Prof (FH) MMMag. Dr. Christian Szücs.
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