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Datenschutzrechtliche Genehmigung für Informationsverbundsystem WE.G.E.

 

Mit Übermittlung der Erledigung durch die Datenschutzkommission vom 14. Oktober 2011 ist es der WE.G.E. 42 als erster Pilotpartner des Gesundheitsnetzes OÖ gelungen, die datenschutzrechtliche Genehmigung für das " Informationsverbundsystem WE.G.E" ohne Auflagen bewilligt zu bekommen.

 

Die DVR-Meldung des Klinikums Wels-Grieskirchen sowie der Privaten Krankenanstalt kann somit bundeslandsintern und -übergreifend für Anträge anderen Krankenanstalten und -v erbünde herangezogen werden, was wiederum die Innovationsfähigkeit in Kombination mit Lösungsorientierung der Versorgungsregion 42 unterstreicht.

 

Zweck des Antrages ist die Abfrage und Übermittlung von Gesundheitsdaten zwischen berechtigten Gesundheitsdiensteanbietern wie z.B. Krankenanstalten, niedergelassenen Ärzten aber auch Alten- und Pflegeheimen auf Basis der schriftlichen Einverständniserklärung des Bürgers bzw. aufgrund des gesetzlichen Auftrags. Ausgetauscht werden können somit (bei vorliegender Einverständniserklärung bzw. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen) Befunde und Pflegedokumente, Bilder und Medikationsinformationen aber auch Entlassungsdokumente.

 

Die Bürgereinwilligung kann entweder direkt am Beginn eines gültigen Behandlungsverhältnisses für ausgewählte Gesundheitsdiensteanbieter (z.B. den eigenen Hausarzt) erfolgen oder durch ausdrückliche Nachberechtigung beim entsprechenden Arzt via e-card.

 

Auch genehmigt wurde die Errichtung eines Bürgerportals, welches es jedem Patienten, Bewohner und Kunden ermöglicht, seine Gesundheitsdaten unter Einhaltung der höchsten Sicherheitsbestimmungen (Gesundheitstelematikgesetz) einzusehen bzw. die  Zugriffe durch berechtigte Personen (aufgrund der Zustimmung bzw. auf Basis von Gesetzen) zu kontrollieren.

Somit konnte eine weitere Hürde hin zur Steigerung der Versorgungsqualität unter Einbeziehung des Bürgers erfolgreich übersprungen werden!